Welches Honorar verlangt der Anwalt beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca
Auch Anwälte auf Mallorca kosten Geld. Für einen Immobilienkauf muss man hierfür 1,5%-2% des Kaufpreises der Immobilie nebst Mehrwertsteuer und externer Kosten einkalkulieren. Spanische Anwälte verrechnen nach einem Tarifmodel der spanischen Rechtsanwaltskammer. Dieses sieht einen Minimumtarif vor unter dem der Anwalt nicht tätig werden darf. Dies verhindert die Bildung von Dumpingpreisen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasst die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, den notariellen Vertrag und die Kaufabwicklung.
Muss man Grundbesitzsteuer bezahlen
Die Grundbesitzsteuer ist eine Gemeindesteuer, welche jährlich eingehoben wird. Sie berechnet sich auf Basis des Katasterwertes oder des vom spanischen Finanzamt festgesetzten Grundstückwertes. Bei der Immobilienbewertung durch Ihren Sachverständigen orientiert sich die Berechnung nach dem Gebäude und seinem Typus und dem Grundstück beziehungsweise dessen Lage und Nutzung. Dadurch ergibt sich ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selber festgelegt.

Welche Kosten zur Eigentümergemeinschaft fallen an
Bei einer Eigentümergemeinschaft handelt es sich um eine Personenvereinigung. Diese dient dem Zweck die jeweilige Liegenschaft zu warten und den Unterhalt des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten. Die Kosten dafür werden prozentual je nach Größe der Liegenschaft oder des Grundstückes gemessen an der Gesamtfläche der Liegenschaft an den jeweiligen Eigentümer verrechnet. Im Unterhalt des Gemeinschaftseigentums sind die Instandhaltung der Aufzüge, Gebäudereparaturen, Erhaltung und Pflege der Gartenanlage, Gebäudeversicherung, Sicherheitskontrollsysteme, Stromkosten für Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen, Verwaltungskosten und die Kosten für den Hausmeister inklusive dessen Gehalt und dessen Sozialversicherung. Diese Betriebskosten können natürlich stark variieren. So sind die Betriebskosten für eine Apartmentanlage mit Swimmingpool deutlich höher als für eine Apartmentanlage ohne Pool. Das Budget für die Betriebskosten wird jährlich im Rahmen der Eigentümerversammlung vorgelegt. Die Betriebskosten können monatlich ca. 120,-€ bis 300,-€ für eine Wohnhausanlage mit Swimmingpool und Hausmeisterbeträgen betragen. Für Luxusapartments kann dieser Betrag monatlich deutlich höher ausfallen. Aus diesem Grund ist es ratsam sich vor einem Kauf ein genaues Bild über die jeweiligen monatlichen Betriebskosten zu machen. Ihr Immobilienmakler ist Ihnen dabei gerne behilflich.
Wie hoch sind die Kosten einer Versicherung beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca
Um in Ruhe seine Immobilie genießen zu können ist der Abschluss einer Standardversicherung unumgänglich. Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet das Gebäude eines Apartmenthauses auf den Wert der Wiederherstellungskosten zu versichern. Als Eigentümer muss man daher nur noch eine Versicherung für Schäden im Inneren des Apartments beziehungsweise für Schäden gegenüber Dritten abschließen. Als Richtwert kann man für ein Apartment mit einem Wert von 350.000,- € und einem Inventarwert von 50.000,-€ eine Versicherungsprämie von ca. 450,- € pro Jahr kalkulieren. Für den Fall, dass die Versicherung der Eigentümergemeinschaft ausfällt empfiehlt sich eine Risikoausfallsversicherung. Bei einem Haus mit einem Wiederherstellungswert von 550.000,-- € und einem Inventarwert von 200.000,- € kann man eine Versicherungsprämie von ca. 1.600,- € pro Jahr veranschlagen. Ihr Immobilienmakler berät und unterstützt sie auch in diesem Bereich.

Wie wird der Strom abgerechnet
Der Stromverbrauch wird auf Mallorca alle zwei Monate abgerechnet. Verrechnet wird jeweils ein Grundbetrag der unter der Annahme einer theoretischen Energievolllast Nutzung der Immobilie berechnet wird. Für eine Wohnung oder ein Apartment auf Mallorca werden mindestens 35 € bis 50 € pro Monat Grundbetrag berechnet. Bei einem Haus fällt hier ein monatlicher Grundbetrag von 90 € bis 140 € an. Bitte beachten Sie beim Kauf, ob Ihre Immobilie über eine Klimaanlage Kalt / Warm oder einer Elektroheizung heizt, da fallen leider höhere Gebühren als bei einer Zentralheizung an.
Fällt eine Vermögenssteuer an
Auf Grund der Finanzkrise hat Spanien im Jahr 2011 die Vermögensteuer erneut eingeführt. Die Vermögensteuer müssen auf Mallorca, wie in ganz Spanien, natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien und auch Nicht-Residente, die Güter oder Rechte auf spanischem Grund und Boden besitzen, bezahlen. Als Grundlage dient der Stand der Netto Vermögenswerte per 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Steuersatz variiert zwischen 0.2% und 2.5%. Personen mit Wohnsitz in Spanien müssen zur Berechnung der Vermögensteuer auch ihr ausländisches Vermögen deklarieren. Besitzt man jedoch nur eine Immobilie auf Mallorca und hat dort aber keinen ordentlichen Wohnsitz, so ist die Vermögensteuer nur von in Spanien befindlichem Vermögen zu bezahlen. Hinzu kommt, dass man erst ab einem Vermögen von 700.000,- € steuerpflichtig wird.
Wie liegen in etwa die Preise in den Regionen auf Mallorca
Grundsätzlich kann man festhalten, dass Mallorca wie auch die Costa del Sol zu den teuersten Regionen für Ferienimmobilien in Spanien zählt. Ein Haus auf Mallorca in guter Lage mit Swimmingpool ist bereits ab 400.000 € zu bekommen. Ein Apartment in guter Lage mit zwei Schlafzimmern ist bereits ab 250.000 € erhältlich. Es empfiehlt sich auch hierbei auf den Rat des Immobilienmaklers zu hören, um ein ausgewogenes Preis- Leistungsverhältnis zu erzielen. Derzeitige ca. Angaben der Quadratmeterpreise für gebrauchte Immobilien liegen in Palma Altstadt bei 3.300 Euro/pro qm, Portals Nous 3.700 Euro/qm, Port d’Andratx 4.500 Euro/qm, Santa Ponsa 3.000 Euro/qm, Santanyi 2.700 Euro /qm und Alcudia 2.800 Euro/qm.

Was muss man bei einem Kauf von Baugrundstücken auf Mallorca beachten
Wer sich seinen Immobilientraum selber individuell erbauen will, der benötigt ein Baugrundstück, das Baulandqualität hat und natürlich auch über die dementsprechende Mindestgröße für das geplante Bauprojekt verfügt. Grundsätzlich gilt, egal wie groß das Grundstück ist, es darf nur ein einziges Einfamilienhaus gebaut werden. Auch sollten sämtliche Nachbarschafts- sowie Servitutsrechte (Nutzungsrecht an einer fremden Sache) genau überprüft werden. Erkundigen Sie sich im Grundbuch über die ausgewiesene Bebauungsfläche. Bedenken Sie auch bei der Hausbauplanung die Einhaltung der Abstandsgrenze, dabei spielt auch die Form der Grundstücke eine wesentliche Rolle. Deshalb unbedingt vor dem Kauf den Flächenbebauungsplan vom Fachmann oder Ihrem Immobilienmakler genau überprüfen lassen.
Darf man seine eigene Immobilie auf Mallorca vermieten?
Da die Nutzung von Eigentum gesetzlich nicht eingeschränkt werden kann, ist die Vermietung einer Immobilie auf Mallorca grundsätzlich gestattet. In Einfamilienhäusern stellt die Vermietung kein Problem dar. Im Mehrfamilienhäusern ist eine Einwilligung der Eigentümergemeinschaft notwendig, Voraussetzung - das Wohnviertel ist als Zone der Vermietung anerkannt. Für die Genehmigung der Vermietungszone sind die Inselräte zuständig. Ein neuer Gesetzesentwurf von 2016 besagt, dass für Mehrfamilienhäuser der Erwerb von Betten für die private Ferienvermietung auf 5 Jahre befristet wird und danach muss verlängert werden.

Wenn man seine Immobilie auf Mallorca vermietet, welche Steuern fallen bei den Einkünften an?
Mieteinkünfte werden nach spanischem Steuerrecht mit 24,75% besteuert. Diese Steuer muss vierteljährlich an den spanischen Fiskus abgeführt werden.
Welche Aufwendungen können bei Einnahmen einer Immobilienvermietung noch abgezogen werden.
Zusätzlich zur jährlichen Amortisierung einer Immobilie (2% pro Jahr) können noch Zinsen von Hypothekardarlehen und die Steuern für die Immobilie wie die Grundsteuer, Müllsteuer oder Betriebskosten von den Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie auf Mallorca abgezogen werden. Dies führt zu einer Minderung der Steuerlast von Einnahmen von Immobilienvermietung.